Arbeits- und Betriebsanweisungen

In manchen Fällen geht es nicht anders: Sie müssen Ihre Mitarbeiter verbindlich anweisen. Auch wenn die genau wissen was sie zu tun haben. Zum Beispiel bei:

  • einheitlichen aber wichtigen Arbeitsabläufen
  • Gefährlichen Tätigkeiten
  • Umgang mit bestimmten Maschinen
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • In diesen Fällen ist es für die Rechtssicherheit unumgänglich, eine verbindliche Arbeits- bzw. Betriebsanweisung zu erstellen.

    Ich unterstütze sie  bei der Erfüllung dieser Aufgaben.