Gefährdungsbeurteilungen Hintergrund der Forderung zur Gefährdungsanalyse ist es, potentielle Gefahren möglichst an der Quelle zu erkennen und durch geeignete Schutzmaßnahmen direkt am Ursachenort zu vermeiden. Ensprechend dem Arbeitsschutzgesetz muß die Gefährdungsanalyse je nach Art der Tätigkeit [ArbSchG §5 (2)] durchgeführt werden. Dies bedeutet, daß es nicht aus-reicht, nur die allgemeinen Gefährdungen im Arbeitsbereich (Werkhalle, Werkstatt,...) zu untersuchen. Vielmehr müssen die Belastungen und Gefährdungen an jedem einzelnen Arbeitsplatz analysiert und dokumentiert werden. Eine sinnvoll durchgeführte Gefährdungs-/Belastungsanalyse, in der ganzheitlich alle physischen und psychischen Arbeitsanforderungen einbezogen werden, ist die Grund-lage zur wirkungsvollen und gezielten Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb. Verbunden mit der Gefährdungsanalyse ist die Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Diese vom Gesetzgeber geforderten Gefährdungs-/Belastungsanalysen führe ich sehr gerne für Ihr Unternehmen durch. Ob als “Blick von außen” oder unter Einbeziehung Ihrer Mitarbeiter - ich unterstütze bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. |