Mitarbeiterunterweisung Unterweisungen sollen die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren und Belastungen sowie über die entsprechenden Schutzmaßnahmen aufklären. Die Verpflichtung zur Unterweisung leitet sich unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrtoffverordnung und den Vorschriften und Regeln der gesetzlichen Unfallversicherer ab. Nach diesen Vorgaben hat jeder Unternehmer dafür Sorge zu tragen, daß die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, unterwiesen werden. Sicherheitsunterweisungen sind keine verschenkte Zeit. Die Bearbeitung von Unfällen nimmt mehr Zeit in Anspruch. Unterweisen bedeutet in diesem Zusammenhang sowohl Hinweise geben, Informationen liefern, Belehren, Einweisen, als auch Trainieren von Verhaltensweisen. Unterweisungen sollten so durchgeführt werden, daß sie für die Beschäftigten leicht verständlich sind. Die Unterweisungen sind den gestzlichen Forderungen entsprechend zu dokumentieren. Die Dokumentation besteht aus schriftlichen Angaben über Inhalte, Teilnehmer und Zeitpunkt der Unterweisung. Die Unterwiesenen und der Unterweisende haben mit ihrer Unterschrift die Teilnahme zu bestätigen. Ich führe Unterweisungen durch und/oder unterstütze sie in allen Fragen zu den Mitarbeiterunterweisungen. |