Beschäftigte brauchen Sicherheit.

Ihr Leben und ihre Gesundheit sollen vor Gefahren geschützt sein, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen. Dafür gibt es den Arbeitsschutz.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ASchG) ist der Unternehmer für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Der Arbeitsschutz wird durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) vertreten. Die "FaSi" hat vorrangig eine beratende Funktion und untersteht unmittelbar dem Arbeitgeber. Doch selbstverständlich ist sie auch Ansprechpartner für alle Beschäftigten im Betrieb.

Die Aufgaben der "FaSi" sind im Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) definiert.

In der Praxis richte ich meine Tätigkeit auf Ihre Betrieblichen Bedürfnisse aus.

Ich biete Ihnen Beratung und Unterstützung in allen sicherheitstechnischen Fragen und einen umfassenden Service in folgenden Gebieten:

  • Erlangung von Rechtssicherheit
  • Unterstützung im Unternehmermodell
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Gefahrstoffe
  • Arbeits- und Betriebsanweisungen
  • Mitarbeiterunterweisungen
  • Gesundheitsschutz an Bildschirmarbeitsplätzen
  • Ich will dazu beitragen, dass Sie Ihre Aufgaben sicherer, schneller, zuverlässiger und damit kostengünstiger erledigen können.

    Lassen Sie sich beraten!!!

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